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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

die Bürger der Slowakischen Republik, insbesondere jedoch die Unternehmersubjekte in der Slowakischen Republik, empfinden langfristig die Absenz der Erzwingbarkeit des Rechts, unangemessene Dauer und Verzögerungen in den Gerichtsverfahren.

Die genannten Probleme werden oft der hohen Anhäufung von Sachen in den allgemeinen Gerichten der Slowakischen Republik, der unzureichenden Finanzierung und Ausstattung der Gerichte, der Korruption oder der Starrheit der Gesetzgebung, die das Verfahren vor den Gerichten regelt, zugeschrieben. Die Lösung und Beseitigung dieser Schwächen der slowakischen Justiz wird längere Zeit dauern, wobei man nicht solche Vorgangsweisen der kompetenten Organe – Nationalrat der Slowakischen Republik, Justizministerium der SR, das Oberste Gericht der SR und Zunftorganisationen der Richter - voraussetzen kann, die die genannten Mangel innerhalb von kurzem Zeitraum beseitigen oder reduzieren würden.

Die Unternehmertätigkeit und die Unternehmenssphäre in der Slowakischen Republik ist jedoch ein Bestandteil der globalen Marktwirtschaft und die Schnelligkeit und Zuverlässigkeit der Lösungen und Entscheidungen sind Fundamente des Erfolgs und der Durchsetzung auf dem Markt.

Es ist selbstverständlich, dass bei der Unternehmertätigkeit unter den Partnern auch Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten entstehen, derer Lösung zur Zeit in der Slowakischen Republik hohe Kosten und langjähriges Warten auf das Ergebnis erfordert, das trotz des Erfolgs in einem Streit vor dem Gericht eine ordentliche Befriedigung der Forderungen oder andere ordentliche Befriedigung des Anspruchs der erfolgreichen Partei in einem Streit nicht garantiert. Die Möglichkeit der Erzwingung (Befriedigung) eigenes Rechts, eventuell der Abschluss eines Streitfalls mit dem Handelspartner oder dem Kunden, innerhalb von kurzem Zeitraum auf fachlichem Niveau und ohne unnötig hohen Kosten ist ein wichtiger und notwendiger Bestandteil der Unternehmung, Konkurrenzfähigkeit und Rechtssicherheit der Unternehmersubjekte.

Die genannten Tatsachen und Probleme sind aufgetreten und treten auf auch in vielen Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und führten zur Entwicklung der alternativen Streitschlichtung.

Die alternative Streitschlichtung beruht vor allem auf der Möglichkeit der Streitlösung in einem Schiedsverfahren oder durch Schlichtung (Mediation). Die Vorteile solcher Streitlösung haben größere Bedeutung gewonnen und führten schließlich zur Annahme des Modellgesetzes über die internationale kommerzielle Arbitrage im Jahre 1985 durch die Kommission der Organisation der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht. Seit dem Jahr 1985 nahmen bereits mehr als 40 Länder, unter ihnen Großbritannien, Deutschland, Schweiz, Niederlande, Schottland, Ungarn, Singapur, Russland, neue Gesetze über Schiedsverfahren an, die von dem genannten Modellgesetz über internationale kommerzielle Arbitrage ausgehen und sich inspirieren.

Den Ländern, die die Möglichkeit eingeführt haben, die Streite alternativ zu schlichten, gegenüber dem Verfahren vor den staatlichen Gerichten, hat sich im Jahre 2002 auch die Slowakische Republik angeschlossen, durch die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 244/2002 der Gesetzessammlung über Schiedsverfahren (weiter nur „Gesetz über Schiedsverfahren“). Die Streitschlichtung auf alternative Weise hat jedoch auf dem Gebiet des Mitteleuropas historische Wurzeln und langfristige Tradition. Die Streitschlichtung durch Schiedsrichter oder Schiedstribunal benutzte man bereits im Mittelalter, in der habsburgischen Monarchie und in den Folgestaaten nach ihrem Zerfall. Die erste Tschechoslowakische Republik war sogar ein der Signataren der rechtlichen Regelung der internationalen Handelsarbitrage im Jahre 1923. In den Ländern des anglosächsischen Rechts, wie auch in den Ländern des kontinentalen Europas, ist das Schiedsverfahren, eventuell die wirtschaftliche Arbitrage, die dominierende Weise der Schlichtung der Handelsstreite.

Die Streitparteien betrauen die staatlichen Gerichte nicht mit der Schlichtung der Handelsstreite aus den gleichen oben beschriebenen Gründen. Der Übergang der Unternehmersubjekte in der Slowakischen Republik zu einem ähnlichen System der Streitschlichtung ist unerlässlich und die Zeit zeigte, dass das staatliche Justizsystem, eventuell das System der Handelsstreitschlichtung, nicht hilft, ja sogar den Ausbau der funktionierenden vertraglichen Handelsbeziehungen durch widersprüchliche Entscheidungen, Schuldnerschutz und Verfahrensdauer deformiert. Es ist notwendig, das Gesetz über Schiedsverfahren als Bestandteil der Realisierung der Rechtsgarantien zu verstehen, die der Artikel 46 der Verfassung der Slowakischen Republik als Recht auf gerichtlichen und anderen Rechtsschutz regelt und die Deklaration über Menschenrechte und Grundfreiheten im Artikel 6 als Recht auf gerechte und angemessene Verhandlung der Angelegenheiten vor einem unabhängigen und parteilosen Gericht. Das Gesetz über Schiedsverfahren bietet den physischen und juristischen Personen die Möglichkeit, die Lösung ihrer zivilrechtlichen und handelsrechtlichen Streitigkeiten vor einem bestimmten Schiedsrichter oder vor den Schiedsrichtern des ständigen Schiedsgerichtes zu vereinbaren, mit den Vorteilen, die in den übrigen Teilen unserer Webseite beschrieben werden.

Mit der Absicht, die Möglichkeit zu bieten, die Streite in einem Schiedsverfahren vor fundierten Juristen und Sachverständigen zu schlichten, wurde die Gesellschaft „ROZHODCOVSKÁ, ARBITRÁŽNA A MEDIAÈNÁ, a.s.“ (ROZHODCOVSKÁ, ARBITRÁŽNA A MEDIAÈNÁ AG) gegründet, Ident.Nr.: 35 862 882, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I., Teil: Sa, Einlage Nr. 3157/B (weiter „Gesellschaft“), die im Sinne ihres Zwecks das STÄNDIGE SCHIEDSGERICHT bei der ROZHODCOVSKÁ, ARBITRÁŽNA A MEDIAÈNÁ, a.s., errichtete. Das Ziel der Errichtung des STÄNDIGEN SCHIEDSGERICHTES ist die Möglichkeiten zu bieten, die handelsrechtlichen und zivilrechtlichen Streitigkeiten flexibel, objektiv, schnell und diskret vor allem im Schiedsverfahren zu schlichten. Die bisherige Existenz des STÄNDIGEN SCHIEDSGERICHTES bestätigte die Vorteile der Streitschlichtung in einem Schiedsverfahren. Die dem Schiedsgericht zur Entscheidung vorgelegten Rechtsstreite wurden immer innerhalb von maximal zwei Monaten gelöst und kein Schiedsurteil wurde auf dem staatlichen Gericht angefochten, was von hoher Professionalität der Schlichtungstätigkeit der Schiedsrichter und strikter Einhaltung der Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik zeugt. Die Nutzung der Schiedsklausel in den Verträgen setzt sich auch in den Bedingungen der Slowakischen Republik fest und die Unternehmersubjekte, aber auch private Personen, eignen sich diese moderne Lösung an, wie auch die eigentliche Garantie, die das Schiedsverfahren vor dem langfristigen Zustand der Rechtsunsicherheit bietet. Die unbestreitbaren Vorteile und die moderne und schnelle Streitschlichtung in einem vor dem STÄNDIGEN SCHIEDSGERICHT geführten Schiedsverfahren garantiert den Erfolg Ihrer unternehmerischen Aktivitäten und bringt Ihrer Gesellschaft die notwendige Rechtssicherheit.

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